Covid19-Infos
11. September 2020
Heimstunden, Lager & Veranstaltungen in Zeiten von Covid19. Aktualisierungen gibt es auf unserer Homepage jeden Freitag, in akuten Situationen auch an anderen Tagen!
Der 11. März 2020 hat ein abruptes Ende des gewohnten Semsterbetriebes aller außerschulischen Jugendarbeitsangebote in ganz Österreich gebracht. Auch in unserer Pfadfindergruppe kam es zu einem sofortigen Einstellen des Heimstundenbetriebes. Das am folgenden Wochenende geplante Lager der RaRo musste ebenso abgesagt werden. Innerhalb der darauffolgenden Tage und Wochen mussten wir uns an Online-Heimstunden gewöhnen, die Wochenendlager nach den Osterferien fielen aus und Mitte Mai mussten wir schweren Herzens das geplante Gruppensommerlager 2020 absagen. Es ist auch das erste Mal gewesen, dass der traditionelle Orientierungslauf nicht stattfinden konnte. Anfang Juni gab es dann die ersten Hoffnungsschimmer und gegen Ende des Pfadfinderjahres wurde die Möglichkeit für die eine oder andere Präsenzheimstunde immer wahrscheinlicher.
Aktuelle Situation in der Gruppe 60
Wir halten uns an die jeweiligen Vorschriften des Bundesministeriums im Sinne der derzeit gültigen Fassung der Covid19-Lockerungsverordnung aus dem Leitfaden für Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit. Sobald die Corona-Ampel in den Echtzeitbetrieb gegangen ist, werden wir auch diese in unser wöchentliches Heimstundenangebot für alle Altersstufen und bei der Durchführung von geplanten Veranstaltungen miteinbeziehen.
Es sind im Pfadfinderheim Desinfektionsspender vorhanden. Vor jeder Heimstunde und am Ende jeder Heimstunde sind alle Beteiligten (KiJu / Leitungsteam) dazu angehalten, sich die Hände zu waschen. Bereits zu Hause erfolgt bei Volljährigen die persönliche und bei Minderjährigen durch die Eltern die Kontrolle des Gesundheitszustandes anhand der Abfrage folgender Krankheitszeichen: Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Beschwerden der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes.
Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus (COVID-19)
- Waschen Sie Ihre Hände häufig!
Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit einer Seife oder einem Desinfektionsmittel.
- Halten Sie Distanz!
Halten Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen sich und allen anderen Personen ein, die husten oder niesen.
- Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund!
Hände können Viren aufnehmen und das Virus im Gesicht übertragen!
- Achten Sie auf Atemhygiene!
Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedeckt und entsorgen Sie dieses sofort.
- Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte 1450!
Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager
§ 10b. besagt:
- (1) Bei der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit oder bei betreuten Ferienlagern kann
- der Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, und
- das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung entfallen, sofern seitens des Trägers ein COVID-19- Präventionskonzept erstellt und umgesetzt wird.
- (2) Dieses Präventionskonzept hat insbesondere Folgendes zu enthalten:
- Schulung der Betreuer,
- spezifische Hygienemaßnahmen,
- organisatorische Maßnahmen, darunter die Gliederung in Kleingruppen von maximal 20 Personen, wobei die Interaktion zwischen den Kleingruppen auf ein Mindestmaß reduziert wird. Zwischen den Gruppen darf der Abstand von einem Meter nicht unterschritten werden. Personen, die zur Durchführung des Ferienlagers erforderlich sind, sind in dieser Höchstzahl nicht einzurechnen.
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten, wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten, auf freiwilliger Basis beinhalten.
- (3) Für gastronomische Angebote, Beherbergung sowie für Sport- und Freizeitangebote ist Abs. 1 sinngemäß anzuwenden.
- (4) § 10 gilt sinngemäß.
@ Gabriele K.
Heimstunden, Lager & Veranstaltungen in Zeiten von Covid19. Aktualisierungen gibt es auf unserer Homepage jeden Freitag, in akuten Situationen auch an anderen Tagen!
Der 11. März 2020 hat ein abruptes Ende des gewohnten Semsterbetriebes aller außerschulischen Jugendarbeitsangebote in ganz Österreich gebracht. Auch in unserer Pfadfindergruppe kam es zu einem sofortigen Einstellen des Heimstundenbetriebes. Das am folgenden Wochenende geplante Lager der RaRo musste ebenso abgesagt werden. Innerhalb der darauffolgenden Tage und Wochen mussten wir uns an Online-Heimstunden gewöhnen, die Wochenendlager nach den Osterferien fielen aus und Mitte Mai mussten wir schweren Herzens das geplante Gruppensommerlager 2020 absagen. Es ist auch das erste Mal gewesen, dass der traditionelle Orientierungslauf nicht stattfinden konnte. Anfang Juni gab es dann die ersten Hoffnungsschimmer und gegen Ende des Pfadfinderjahres wurde die Möglichkeit für die eine oder andere Präsenzheimstunde immer wahrscheinlicher.
Aktuelle Situation in der Gruppe 60
Wir halten uns an die jeweiligen Vorschriften des Bundesministeriums im Sinne der derzeit gültigen Fassung der Covid19-Lockerungsverordnung aus dem Leitfaden für Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit. Sobald die Corona-Ampel in den Echtzeitbetrieb gegangen ist, werden wir auch diese in unser wöchentliches Heimstundenangebot für alle Altersstufen und bei der Durchführung von geplanten Veranstaltungen miteinbeziehen.
Es sind im Pfadfinderheim Desinfektionsspender vorhanden. Vor jeder Heimstunde und am Ende jeder Heimstunde sind alle Beteiligten (KiJu / Leitungsteam) dazu angehalten, sich die Hände zu waschen. Bereits zu Hause erfolgt bei Volljährigen die persönliche und bei Minderjährigen durch die Eltern die Kontrolle des Gesundheitszustandes anhand der Abfrage folgender Krankheitszeichen: Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Beschwerden der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes.
Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus (COVID-19)
- Waschen Sie Ihre Hände häufig!
Reinigen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit einer Seife oder einem Desinfektionsmittel. - Halten Sie Distanz!
Halten Sie einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen sich und allen anderen Personen ein, die husten oder niesen. - Berühren Sie nicht Augen, Nase und Mund!
Hände können Viren aufnehmen und das Virus im Gesicht übertragen! - Achten Sie auf Atemhygiene!
Halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedeckt und entsorgen Sie dieses sofort. - Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein, bleiben Sie zu Hause und wählen Sie bitte 1450!
Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager
§ 10b. besagt:
- (1) Bei der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit oder bei betreuten Ferienlagern kann
- der Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, und
- das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung entfallen, sofern seitens des Trägers ein COVID-19- Präventionskonzept erstellt und umgesetzt wird.
- (2) Dieses Präventionskonzept hat insbesondere Folgendes zu enthalten:
- Schulung der Betreuer,
- spezifische Hygienemaßnahmen,
- organisatorische Maßnahmen, darunter die Gliederung in Kleingruppen von maximal 20 Personen, wobei die Interaktion zwischen den Kleingruppen auf ein Mindestmaß reduziert wird. Zwischen den Gruppen darf der Abstand von einem Meter nicht unterschritten werden. Personen, die zur Durchführung des Ferienlagers erforderlich sind, sind in dieser Höchstzahl nicht einzurechnen.
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion.
Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten, wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten, auf freiwilliger Basis beinhalten.
- (3) Für gastronomische Angebote, Beherbergung sowie für Sport- und Freizeitangebote ist Abs. 1 sinngemäß anzuwenden.
- (4) § 10 gilt sinngemäß.
@ Gabriele K.